Urheberrecht im Internet: Von Lizenzen und Gefahren
Dieser Artikel ist bereits über 3 Jahre alt. Die Inhalte sind wahrscheinlich bereits überholt und nicht mehr aktuell.
Wer im Internet selbst produzierte Inhalte veröffentlicht, hat rechtlich gesehen alle Rechte an diesem Werk: Vervielfältigung, Änderungen, Verteilung, etc. Durch Lizenzen wie die Creative Commons kann nun jeder Nutzer den Inhalt (unter bestimmten Bedingungen) bearbeiten und teilen. Aber dort können einige Gefahren für Urheber und Lizenznehmer lauern.
Wozu benötige ich eine Lizenz?
Wenn Sie Ihre Inhalte (egal ob Schriften, Bilder oder Videos) im Internet veröffentlichen, gehören Sie erstmal weiterhin allein Ihnen. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass niemand außer Ihnen ein Recht zur (teilweisen) Verwendung und Verteilung Ihrer Inhalte hat - außer Sie erlauben dies explizit. Hierfür bieten sich eine Reihe von Lizenzen an: Die wohl bekannteste und auch “einfachste” ist die Creative Commons Lizenz, die es in verschiedenen Ausführungen gibt. So kann der Urheber die Verteilung seines Inhalts besser kontrollieren und gegebenenfalls einschränken. Unter http://creativecommons.org/choose/ können Sie einfach eine Lizenz nach Ihren Wünschen auswählen.
Falls Sie Ihre Inhalte nicht auf einer eigenen Website präsentieren, nutzen Sie sicherlich einen bekannten Service. Dieser kann sich jedoch in den AGBs Rechte an Ihren Inhalten sichern und diese somit für eigene Zwecke verwenden. Bestes Beispiel hierfür ist Facebook.
Und wie lizensiere ich meine Inhalte?
Sobald Sie eine für Sie passende Lizenz gefunden haben, müssen Sie bei Ihren Inhalten auf die Lizenz hinweisen. Das geht am einfachsten mit Wasserzeichen (Bilder), Randnotizen (Texten) oder Kommentaren (Code). Denken Sie daran, dass entweder der gesamte Lizenztext oder ein Link zu diesem eingebunden werden muss.
Sobald Sie einen Inhalt einmal unter einer Lizenz verfügbar gemacht haben, können Sie einem Lizenznehmer nicht einfach die Nutzungsrechte entziehen, insofern dieser alle Bedingungen der Lizenz erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dieser das Problem beheben oder den Inhalt entfernen.
Darf ich dann solche Inhalte einfach benutzen?
Wenn Ihr Vorhaben von der Lizenz ausdrücklich erlaubt wird: Ja! Bei den Creative Commons Lizenzen stehen alle Bedingungen dieser Lizenz auf der Übersichtsseite dabei. Unabhängig von der “Edition” der Lizenz müssen Sie aber immer den Namen des Urhebers sowie die Lizenzform nennen - ansonsten machen Sie sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig.
Inhalte die unter einer Public Domain “Lizenz” vorzufinden sind, sind gemeinfrei. Das heißt, dass Sie diese frei in Ihren Arbeiten verwenden und verteilen dürfen.
Was ist, wenn ich keine Lizenzangabe finde?
Dann sollten Sie die Inhalte keinesfalls “einfach auf gut Glück” verwenden. Schreiben Sie dem Urheber (falls möglich) eine E-Mail oder kontaktieren Sie ihn anderweitig, um eine explizite Genehmigung zur Verwendung des Inhaltes zu erlangen. Falls keine Lizenz angegeben ist, hat der Urheber keinerlei Rechte abgetreten und ist weiterhin der einzige, der frei über das Material verfügen darf. Im Falle eines Zitats müssen Sie den Urheber nicht um Erlaubnis bitten, da dies durch das deutsche Zitaterecht abgedeckt ist. Achten Sie aber auch hier darauf, den Urheber, das Werk sowie einen Link zu diesem zu setzen.
Wie sollte ich mich also verhalten?
Wenn Sie beispielsweise Ihre Blog-Einträge unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen, sollten Sie sich im Klaren sein, welche Rechte und Pflichten sich für Sie und Ihre Lizenznehmer ergeben. Lesen Sie sich daher die Bedingungen der Lizenz genauestens durch und machen Sie danach auch ausdrücklich auf die gewählte Lizenzform aufmerksam.
Als Lizenznehmer müssen Sie unbedingt den Urheber und die Lizenzform nennen. Manche Lizenzen verlangen außerdem, dass Sie Ihre Inhalte auch unter der gleichen Lizenz veröffentlichen müssen. Machen Sie - wenn möglich - Screenshots, wo der Inhalt und die Lizenzform zu sehen sind, damit Sie beweisen können, welche Lizenzform der Inhalt zum Zeitpunkt Ihrer Verwendung hatte.
Fallbeispiel: Content-Klau in diesem Blog
Vor zwei Wochen bin ich auf einer Seite eines “EDV-Spezialisten” über einen von mir kopierten Artikel gestolpert. Und mit “kopiert” meine ich ein ganz stumpfes Kopieren: Es waren noch Links zu Bildern auf meiner Seite sowie dem Kommentarformular vorzufinden. An sich wäre eine solche Kopie zwar ein Ärgernis, aber rechtlich erlaubt. Naja, fast zumindest. Denn bei dieser Kopie fehlte eindeutig ein Verweis auf diesen Blog/den Artikel, den Urheber sowie die Lizenzangabe!
Also schrieb ich den Urheber durch ein gut verstecktes Kontaktformular an und bat ihn, den Artikel zu entfernen oder die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Einen Tag später erhielt ich auch eine kurze Antwort und unter der Kopie war ein Link zum Artikel eingebunden. Aber auch das entsprach nicht den Lizenzbedingungen, die zu diesem Zeitpunkt noch galten (dazu später mehr).
Erneut musste ich den Kopierer anschreiben und forderte ihn diesmal ganz eindeutig zur Entfernung meines Inhaltes auf - ohne Lizenz war es schließlich nur eine illegale Kopie. Aber als hier nach einer Woche keine Antwort kam und sich nichts am Artikel änderte, schrieb ich den Hoster der Seite an, der meine Nachricht umgehend an den Nutzer weiterleitete und mich um einen Hinweis bat, falls sich nichts in den nächsten 5 Tagen ändern sollte. Und siehe da: Der Artikel war am nächsten Tag verschwunden.
Und was sind die Konsequenzen daraus?
Ich für meinen Teil habe alle Artikel hier nun von der Creative Commons Lizenz “befreit”. Das heißt, dass nun eine ausdrückliche Genehmigung zur Nutzung meiner Inhalte von mir erfragt werden muss (Ausnahme: Zitate). Diesen Passus habe ich im Impressum entsprechend ergänzt.
Für den Kopierer hätte es aber auch ganz anders ausgehen können: Der Hoster hätte die Seite komplett sperren oder gar entfernen können, was für einen EDV-Betrieb erhebliche geschäftliche Einbußen bedeuten würde. Außerdem hätte eine Anzeige aufgrund der Urheberrechtsverletzung noch weitergehende Folgen haben können.
Weiteres
An dieser Stelle noch einen Dank an Ratgeber vom Ratgeber-Forum, der mich bei der Suche nach Daten zum Kopierer und des Hosters sowie der schließlichen Entfernung des Inhalts unterstützt hat. Die Seite des “Kopierers” kann gerne per E-Mail erfragt werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben, kann aber keine Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen!